
| Mehr Transparenz mit dem Energieausweis |
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Der Energieausweis ist verpflichtend zu erstellen für Neubauten, aber auch für Bestandsimmobilien bei deren Renovierung, und muss beim Bau, beim Verkauf und bei der Vermietung dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer/ Verwalter vorgelegt werden. Er informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen. Der Ausweis ist maximal 10 Jahre gültig. Für Wohngebäude der Baujahre bis einschließlich 1965 muss ein Energieausweis dem potenziellen Käufer, Mieter bzw. Pächter ab dem 1. Juli 2008 zugänglich gemacht werden; für später errichtete Wohngebäude erst ab dem 1. Januar 2009. |