
| Haushaltsnahe Dienstleistungen |
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Das Bundesfinanzministerium hat in einem Anwendungsschreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder zu § 35a EStG eine Neuregelung erlassen. Nun sind auch Wohnungseigentümer und Mieter in den Kreis der Begünstigten aufgenommen. Begünstigte Tätigkeiten sind neben Hausmeisterservice, Winterdienst und Grünanlagenpflege auch Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen. Materialkosten können jedoch nicht herangezogen werden. Der Verwalter kann eine separate Bescheinigung ausstellen, die über die Einkommenssteuererklärung eingereicht werden kann. |